Gartengeräte entsorgen: Anleitung, Tipps & Hinweise
Wie entsorgt man Gartengeräte richtig? Schritt für Schritt erklärt.
Gartengeräte richtig entsorgen
Gartengeräte bestehen oft aus einer Mischung aus Metall, Kunststoff, Holz und bei motorisierten Varianten zusätzlich aus elektrischen Bauteilen, Akkus, Kabeln oder Betriebsstoffen. Deshalb sollten sie nicht pauschal in den Restmüll gegeben werden. Eine korrekte Entsorgung hilft dabei, verwertbare Rohstoffe zurückzugewinnen und Schadstoffe aus der Umwelt fernzuhalten.
Wer Gartengeräte falsch entsorgt, riskiert unnötige Belastungen für Boden und Grundwasser. Das gilt besonders für benzinbetriebene Geräte mit Öl- oder Kraftstoffresten sowie für akkubetriebene Geräte mit Lithium-Ionen-Akkus. Auch größere Handgeräte wie Spaten, Harken oder Astscheren sind im Hausmüll fehl am Platz, weil sie sperrig sind und überwiegend aus gut recycelbaren Metallen bestehen.
Welche Tonne / wohin damit?
In die Gelbe Tonne, Altpapiertonne oder Biotonne gehören Gartengeräte grundsätzlich nicht. Diese Sammelsysteme sind für Verpackungen, Papier oder organische Abfälle gedacht, nicht für Gebrauchsgegenstände aus Metall, Kunststoff oder Verbundmaterialien.
Kleine defekte Handgeräte wie eine stark beschädigte Gartenschere oder ein Kunststoffpflanzer mit Metallteilen gehören in vielen Kommunen ebenfalls nicht in den Restmüll, jedenfalls dann nicht, wenn sie zu groß, zu schwer oder überwiegend aus Wertstoffen bestehen. Für klassische Gartengeräte ist der Wertstoffhof meist die richtige Anlaufstelle. Dort werden Metallgeräte, gemischte Hartkunststoffe und häufig auch Elektro-Gartengeräte getrennt angenommen.
Motorisierte Gartengeräte wie Rasenmäher, Heckenscheren, Laubbläser oder Rasentrimmer mit Kabel, Akku oder Motor fallen in der Regel unter Elektroaltgeräte, sofern elektrische oder elektronische Bauteile verbaut sind. Dann ist die Abgabe am kommunalen Wertstoffhof oder über geeignete Rücknahmestellen für Elektroaltgeräte richtig. Akkus müssen möglichst entnommen und separat als Altbatterien abgegeben werden. Benzin- und Ölreste zählen nicht in den Restmüll und auch nicht in den Ausguss, sondern müssen, je nach kommunalem System, über Schadstoffsammlung oder den Wertstoffhof entsorgt werden.
Sperrmüll ist nur eingeschränkt passend. Einige Kommunen akzeptieren größere nicht elektrische Gartengeräte im Sperrmüll, andere schließen sie aus oder verlangen die Anlieferung am Wertstoffhof. Prüfen Sie deshalb die Online-Hinweise Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises vorab.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Prüfen Sie zuerst, um welche Art von Gartengerät es sich handelt: Handgerät, Elektrogerät, Akkugerät oder benzinbetriebenes Gerät.
- Entfernen Sie, wenn möglich, Akkus, Batterien, abnehmbare Kabel und lose Kunststoff- oder Metallteile. Akkus und Batterien geben Sie separat an einer Batteriesammelstelle ab.
- Leeren Sie bei motorisierten Geräten vorhandene Kraftstoff- und Ölreste fachgerecht nach den Vorgaben Ihrer Kommune. Lagern oder transportieren Sie das Gerät möglichst trocken und auslaufsicher.
- Bringen Sie Metall- und Mischgeräte zum Wertstoffhof. Elektro-Gartengeräte geben Sie als Elektroaltgeräte ab, nicht über die Restmülltonne.
- Prüfen Sie vor der Abgabe, ob das Gerät noch funktionsfähig ist. Intakte oder reparierbare Gartengeräte lassen sich oft über Online-Kleinanzeigen weitergeben.
Wertstoffrückgewinnung
Bei vielen Gartengeräten lassen sich vor allem Metalle gut verwerten. Dazu zählen Stahl, Eisen und teilweise Aluminium, etwa bei Spaten, Rechen, Schubkarren, Astscheren oder Gehäuseteilen von Mähern. Diese Metalle können im Recycling erneut als Rohstoff eingesetzt werden.
Bei Elektro-Gartengeräten kommen zusätzlich Kupfer aus Kabeln und Motoren sowie verschiedene Kunststoffe aus Gehäusen hinzu. Die Rückgewinnung ist hier aufwendiger, weil die Geräte zunächst zerlegt und die Materialien getrennt werden müssen. Akkus werden in eigenen Recyclingströmen behandelt, da sie wertvolle Metalle enthalten und zugleich brandschutzrelevant sind. Holzstiele oder stark verschmutzte Verbundteile sind dagegen oft nur eingeschränkt recycelbar.
Häufige Fehler
- Falsch: Gartengeräte pauschal in die Gelbe Tonne werfen.
- Falsch: Akkus oder Batterien im Gerät belassen und zusammen mit dem Rest entsorgen.
- Falsch: Benzin- oder Ölreste in den Ausguss, Boden oder Restmüll geben.
- Falsch: Elektro-Gartengeräte als normalen Sperrmüll behandeln, ohne die kommunalen Vorgaben zu prüfen.
FAQ
Dürfen kleine Gartengeräte in den Restmüll?
Nur ausnahmsweise, wenn es sich um sehr kleine, nicht elektrische und nicht verwertbare Teile handelt und Ihre Kommune dies zulässt. Viele Gartengeräte bestehen jedoch überwiegend aus Metall oder Hartkunststoff und gehören deshalb eher zum Wertstoffhof als in den Restmüll.
Wie entsorge ich einen elektrischen Rasenmäher?
Ein elektrischer Rasenmäher ist in der Regel ein Elektroaltgerät und sollte am Wertstoffhof oder über eine geeignete Elektro-Rücknahmestelle abgegeben werden. Entfernen Sie, wenn möglich, den Akku vorab und entsorgen Sie ihn getrennt.
Was mache ich mit benzinbetriebenen Gartengeräten?
Solche Geräte sollten restentleert abgegeben werden. Kraftstoff- und Ölreste dürfen nicht in die Kanalisation oder in den Hausmüll gelangen. Informieren Sie sich auf der Website Ihres kommunalen Entsorgers, ob Schadstoffsammlung oder Wertstoffhof zuständig ist.
Kann ich funktionierende Gartengeräte weitergeben?
Ja, wenn das Gerät sicher nutzbar und vollständig ist. Für funktionierende Handgeräte oder gepflegte Elektrogeräte kommen Online-Kleinanzeigen oder lokale Gebrauchtmärkte infrage. Defekte Elektrogeräte sollten dagegen fachgerecht recycelt werden.
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Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und durch die Redaktion geprüft. Stand: August 2026.