Wertstoffhof · Tauberbischofsheim

Recyclinghof Tauberbischofsheim

Sie finden den Standort unter der Adresse Falk-Müller-Straße 30 in 97941 Tauberbischofsheim. Geöffnet ist an 5 Tagen pro Woche; beachten Sie die Mittagspause. Der Hof ist zugleich die nächstgelegene Annahmestelle für 6 umliegende Orte.

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Standort

Recyclinghof Tauberbischofsheim

Heute geschlossen
Adresse & Kontakt
Adresse
Falk-Müller-Straße 30, 97941 Tauberbischofsheim
maps.google.com ↗
Reguläre Öffnungszeiten
Montag 08:30–12:00 Uhr
14:00–18:00 Uhr
Dienstag 08:30–12:00 Uhr
14:00–16:30 Uhr
Mittwoch 08:30–12:00 Uhr
14:00–16:30 Uhr
Donnerstag 08:30–12:00 Uhr
14:00–18:00 Uhr
Freitag 08:30–12:00 Uhr
Samstag geschlossen
Sonntag geschlossen
Angenommene Abfallarten
Altglas Altpapier Altmetall Elektroschrott Sperrmüll Gartenabfall Altholz Bauschutt Schadstoffe

Annahmebedingungen können je nach Material variieren. Bei größeren Mengen empfiehlt sich vorherige Rücksprache.

Link:  main-tauber-kreis.de ↗

Mittagspause Am Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ist der Hof zwischen 12:00 und 14:00 Uhr geschlossen (Mittagspause).

Feiertage An gesetzlichen Feiertagen bleibt der Hof in der Regel geschlossen, auch wenn der Feiertag auf einen Öffnungstag fällt. Für den 24. und 31. Dezember gelten häufig Sonderregelungen. Verbindliche Auskunft gibt der Betreiber.

Anfahrt

Karte und Anfahrt

Tauberbischofsheim · Übersicht Google Maps ↗
Karte Tauberbischofsheim

Die Karte zeigt Tauberbischofsheim im Überblick. Den genauen Standort (Falk-Müller-Straße 30) öffnen Sie über den Google-Maps-Link.

Einzugsgebiet

Nächstgelegener Hof auch für umliegende Orte

Dieser Hof ist auch die nächstgelegene Annahmestelle für Einwohner von Großrinderfeld (ca. 2.9 km), Werbach (ca. 6.2 km), Königheim (ca. 8.9 km), Waldbrunn (ca. 14.4 km), Neubrunn (ca. 10.3 km), Altertheim (ca. 8.7 km).

Ob die Anlieferung an das Einzugsgebiet des Trägers gebunden ist und welcher Nachweis nötig ist, erfahren Sie beim Betreiber.

  • Wissensstand 02.08.2026

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskunft erteilen ausschließlich die jeweils zuständigen Stellen. Die hier zusammengefassten Informationen können sich kurzfristig ändern.

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