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Recyclinghof Stetten
Entsorgungsträger: Abfallwirtschaftsamt des Landratsamtes Bodenseekreis ↗
Sie finden den Standort unter der Adresse Dysenbachweg, (beim Sportplatz) in 88719 Stetten. Geöffnet ist an 2 Tagen pro Woche, auch samstags. Zuständiger Entsorgungsträger im Landkreis: Abfallwirtschaftsamt des Landratsamtes Bodenseekreis.
Recyclinghof Stetten
- Website
- bodenseekreis.de ↗
- Adresse
-
Dysenbachweg, (beim Sportplatz),
88719 Stetten
maps.google.com ↗ - Telefon
- 07541/ 204
| Montag | geschlossen |
|---|---|
| Dienstag | geschlossen |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | geschlossen |
| Freitag | 15:00–17:00 Uhr |
| Samstag | 09:00–12:00 Uhr |
| Sonntag | geschlossen |
Annahmebedingungen können je nach Material variieren. Bei größeren Mengen empfiehlt sich vorherige Rücksprache.
Link: bodenseekreis.de ↗
Feiertage An gesetzlichen Feiertagen bleibt der Hof in der Regel geschlossen, auch wenn der Feiertag auf einen Öffnungstag fällt. Für den 24. und 31. Dezember gelten häufig Sonderregelungen. Verbindliche Auskunft gibt der Betreiber.
Karte und Anfahrt
Die Karte zeigt Stetten im Überblick. Den genauen Standort (Dysenbachweg, (beim Sportplatz)) öffnen Sie über den Google-Maps-Link.
Nächstgelegener Hof auch für umliegende Orte
Dieser Hof ist auch die nächstgelegene Annahmestelle für Einwohner von Hagnau am Bodensee (ca. 1.9 km).
Ob die Anlieferung an das Einzugsgebiet des Trägers gebunden ist und welcher Nachweis nötig ist, erfahren Sie beim Betreiber.
Landkreisweite Regelungen
Diese Regelungen gelten im ganzen Landkreis und damit auch für diesen Hof.
- Schadstoffe Schadstoffmobil im Bodenseekreis bodenseekreis.de ↗
- Sperrmüll Sperrmüll im Bodenseekreis bodenseekreis.de ↗
Weitere Wertstoffhöfe in der Nähe
Ausweichmöglichkeiten, falls dieser Hof geschlossen hat.
-
Dr. Zimmermann-Straße, 88709 Meersburg
-
Richtung Salem, außerhalb die erste Straße links, 88697 Bermatingen
-
Tüfinger Straße, 88690 Uhldingen-Mühlhofen
-
In Lehen 1, 88682 Salem
- Wissensstand 01.08.2026
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskunft erteilen ausschließlich die jeweils zuständigen Stellen. Die hier zusammengefassten Informationen können sich kurzfristig ändern.
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