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Möbel & Wohnen

Nicht jedes Holz darf auf den gleichen Entsorgungsweg: Die Altholzverordnung unterscheidet vier Belastungsklassen, von naturbelassenem Massivholz bis zu schadstoffbelastetem Verbundmaterial. Holz und Holzwerkstoffe machen rund ein Viertel des kommunalen Sperrmülls aus. Die richtige Trennung entscheidet darüber, ob das Material energetisch genutzt oder stofflich recycelt werden kann.

4 Klassen
Altholz-Einstufung A I bis A IV (AltholzV)
AltholzV §2
ca. 25 %
Holzanteil im kommunalen Sperrmüll
bvse
ENTHALTENE WERTSTOFFE Recyclingquote: 40–80 %