Wertstoffhof · Kerpen

Wertstoffhof Haus Forst in Kerpen

Entsorgungsträger: Rhein-Erft-Kreis - Amt für Umweltschutz, Abfallwirtschaft (öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger)

Sie finden den Standort unter der Adresse Forster Weg in 50170 Kerpen. Geöffnet ist an 6 Tagen pro Woche, auch samstags. Zuständiger Entsorgungsträger im Landkreis: Rhein-Erft-Kreis - Amt für Umweltschutz, Abfallwirtschaft (öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger).

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Standort

Wertstoffhof Haus Forst

Heute geöffnet
Adresse & Kontakt
Adresse
Forster Weg, 50170 Kerpen
maps.google.com ↗
Telefon
+49 2275 92200
Reguläre Öffnungszeiten
Montag 08:00–16:00 Uhr
Dienstag 08:00–16:00 Uhr
Mittwoch 08:00–16:00 Uhr
Donnerstag 08:00–16:00 Uhr
Freitag 08:00–16:00 Uhr
Samstag 08:00–12:00 Uhr
Sonntag geschlossen
Angenommene Abfallarten
Elektrogeräte / E-Schrott Gelbe Tonne / Gelber Sack Glas Metall / Schrott

Annahmebedingungen können je nach Material variieren. Bei größeren Mengen empfiehlt sich vorherige Rücksprache.

Feiertage An gesetzlichen Feiertagen bleibt der Hof in der Regel geschlossen, auch wenn der Feiertag auf einen Öffnungstag fällt. Für den 24. und 31. Dezember gelten häufig Sonderregelungen. Verbindliche Auskunft gibt der Betreiber.

Anfahrt

Karte und Anfahrt

Kerpen · Übersicht Google Maps ↗
Karte Kerpen

Die Karte zeigt Kerpen im Überblick. Den genauen Standort (Forster Weg) öffnen Sie über den Google-Maps-Link.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu diesem Wertstoffhof

Wann hat der Wertstoffhof Haus Forst in Kerpen geöffnet?

Die aktuellen Öffnungszeiten: Mo–Fr 8:00–16:00, Sa 8:00–12:00. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hat der Wertstoffhof samstags geöffnet?

Ja, samstags von 8:00–12:00 Uhr.

Wo finde ich den Wertstoffhof Haus Forst?

Laut Datenbestand: Forster Weg, 50170 Kerpen.

Was kann ich hier abgeben?

Laut den vorliegenden Angaben werden angenommen: Elektrogeräte / E-Schrott, Gelbe Tonne / Gelber Sack, Glas, Metall / Schrott. Details und Mengengrenzen klärt die Seite des Trägers.

  • Wissensstand 15.08.2026

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskunft erteilen ausschließlich die jeweils zuständigen Stellen. Die hier zusammengefassten Informationen können sich kurzfristig ändern.

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