Wertstoffhof · Witzenhausen

Wertstoffhof der Abfallentsorgungsanlage in Witzenhausen

Entsorgungsträger: Zweckverband Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Kreis ↗

Der Standort liegt in Witzenhausen (Weidenhausen). Verlässliche Öffnungszeiten liegen uns für diesen Standort nicht vor; aktuelle Zeiten nennt der Betreiber. Zuständiger Entsorgungsträger im Landkreis: Zweckverband Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Kreis.

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Standort

Wertstoffhof der Abfallentsorgungsanlage

Heute geschlossen
Adresse & Kontakt
Website
hna.de ↗
Adresse
Weidenhausen
maps.google.com ↗
Telefon
0 56 57/91 95 30
Angenommene Abfallarten
Altglas Altpapier Altmetall Elektroschrott Sperrmüll Gartenabfall Altholz Bauschutt Schadstoffe

Annahmebedingungen können je nach Material variieren. Bei größeren Mengen empfiehlt sich vorherige Rücksprache.

Link:  hna.de ↗

Öffnungszeiten Für diesen Standort liegen uns keine verlässlichen Öffnungszeiten vor. Aktuelle Zeiten finden Sie beim Betreiber unter hna.de.

Anfahrt

Karte und Anfahrt

Witzenhausen · Übersicht Google Maps ↗
Karte Witzenhausen

Die Karte zeigt Witzenhausen im Überblick. Den genauen Standort (Weidenhausen) öffnen Sie über den Google-Maps-Link.

Einzugsgebiet

Nächstgelegener Hof auch für umliegende Orte

Dieser Hof ist auch die nächstgelegene Annahmestelle für Einwohner von Großalmerode (ca. 9.3 km), Scheden (ca. 16.1 km), Neu-Eichenberg (ca. 6.2 km), Jühnde (ca. 14.9 km).

Ob die Anlieferung an das Einzugsgebiet des Trägers gebunden ist und welcher Nachweis nötig ist, erfahren Sie beim Betreiber.

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Ausweichmöglichkeiten, falls dieser Hof geschlossen hat.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu diesem Wertstoffhof

Wo finde ich den Wertstoffhof der Abfallentsorgungsanlage?

Laut Datenbestand: Weidenhausen, Witzenhausen.

Für welche Nachbarorte ist dieser Hof der nächstgelegene?

Nach unserer Auswertung ist er auch für Großalmerode, Scheden, Neu-Eichenberg der nächstgelegene Wertstoffhof — diese Orte haben keinen eigenen Hof.

  • Wissensstand 22.08.2026

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskunft erteilen ausschließlich die jeweils zuständigen Stellen. Die hier zusammengefassten Informationen können sich kurzfristig ändern.

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