- Deutschland
- Bayern
- Polsingen
- Recyclinghof Polsingen
Recyclinghof Polsingen Schwalbenbachstraße
Sie finden den Standort unter der Adresse Schwalbenbachstraße in 91805 Polsingen. Geöffnet ist an einem Tag pro Woche, auch samstags. Der Hof ist zugleich die nächstgelegene Annahmestelle für 3 umliegende Orte.
Recyclinghof Polsingen
- Website
- polsingen.de ↗
- Adresse
-
Schwalbenbachstraße,
91805 Polsingen
maps.google.com ↗ - Telefon
- 09093/ 9019-0
| Montag | geschlossen |
|---|---|
| Dienstag | geschlossen |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | geschlossen |
| Freitag | geschlossen |
| Samstag | 08:30–11:30 Uhr |
| Sonntag | geschlossen |
Annahmebedingungen können je nach Material variieren. Bei größeren Mengen empfiehlt sich vorherige Rücksprache.
Link: polsingen.de ↗
Feiertage An gesetzlichen Feiertagen bleibt der Hof in der Regel geschlossen, auch wenn der Feiertag auf einen Öffnungstag fällt. Für den 24. und 31. Dezember gelten häufig Sonderregelungen. Verbindliche Auskunft gibt der Betreiber.
Karte und Anfahrt
Die Karte zeigt Polsingen im Überblick. Den genauen Standort (Schwalbenbachstraße) öffnen Sie über den Google-Maps-Link.
Nächstgelegener Hof auch für umliegende Orte
Dieser Hof ist auch die nächstgelegene Annahmestelle für Einwohner von Munningen (ca. 8.5 km), Hainsfarth (ca. 7 km), Megesheim (ca. 4.9 km).
Ob die Anlieferung an das Einzugsgebiet des Trägers gebunden ist und welcher Nachweis nötig ist, erfahren Sie beim Betreiber.
Häufige Fragen zu diesem Wertstoffhof
Wann hat der Recyclinghof Polsingen geöffnet?
Die aktuellen Öffnungszeiten: Sa 8:30–11:30. Alle Angaben ohne Gewähr.
Hat der Wertstoffhof samstags geöffnet?
Ja, samstags von 8:30–11:30 Uhr.
Wo finde ich den Recyclinghof Polsingen?
Laut Datenbestand: Schwalbenbachstraße, 91805 Polsingen.
Für welche Nachbarorte ist dieser Hof der nächstgelegene?
Nach unserer Auswertung ist er auch für Munningen, Hainsfarth, Megesheim der nächstgelegene Wertstoffhof — diese Orte haben keinen eigenen Hof.
- Wissensstand 15.08.2026
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskunft erteilen ausschließlich die jeweils zuständigen Stellen. Die hier zusammengefassten Informationen können sich kurzfristig ändern.
Diese Seite wurde mit Hilfe von KI erstellt und redaktionell geprüft. Sie kann Fehler enthalten. Für entsprechende Hinweise über „Angabe melden" bedanken wir uns.