- Deutschland
- Baden-Württemberg
- Gingen an der Fils
- Recyclinghof Gingen
Recyclinghof Gingen Brunnenstraße in Gingen an der Fils
Entsorgungsträger: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen ↗
Sie finden den Standort unter der Adresse Brunnenstraße 47 in 73333 Gingen an der Fils. Geöffnet ist an 2 Tagen pro Woche, auch samstags. Zuständiger Entsorgungsträger im Landkreis: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen.
Recyclinghof Gingen
- Adresse
-
Brunnenstraße 47,
73333 Gingen an der Fils
maps.google.com ↗ - Telefon
- 07162/ 94 53 96
| Montag | 15:00–18:00 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | geschlossen |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | geschlossen |
| Freitag | geschlossen |
| Samstag | 09:00–12:00 Uhr |
| Sonntag | geschlossen |
Annahmebedingungen können je nach Material variieren. Bei größeren Mengen empfiehlt sich vorherige Rücksprache.
Feiertage An gesetzlichen Feiertagen bleibt der Hof in der Regel geschlossen, auch wenn der Feiertag auf einen Öffnungstag fällt. Für den 24. und 31. Dezember gelten häufig Sonderregelungen. Verbindliche Auskunft gibt der Betreiber.
Karte und Anfahrt
Die Karte zeigt Gingen an der Fils im Überblick. Den genauen Standort (Brunnenstraße 47) öffnen Sie über den Google-Maps-Link.
Landkreisweite Regelungen
Diese Regelungen gelten im ganzen Landkreis und damit auch für diesen Hof.
- Wertstoffhof Wertstoffhöfe im Landkreis Göppingen awb-gp.de ↗
Weitere Wertstoffhöfe in der Nähe
Ausweichmöglichkeiten, falls dieser Hof geschlossen hat.
-
Im Gewerbepark, 73329 Kuchen
-
Oeschstraße 2, 73072 Donzdorf
-
Daimlerstraße 10, 73079 Süßen
-
Wilhelmstraße 52, 73084 Salach
Häufige Fragen zu diesem Wertstoffhof
Wann hat der Recyclinghof Gingen in Gingen an der Fils geöffnet?
Die aktuellen Öffnungszeiten: Mo 15:00–18:00, Sa 9:00–12:00. Alle Angaben ohne Gewähr.
Hat der Wertstoffhof samstags geöffnet?
Ja, samstags von 9:00–12:00 Uhr.
Wo finde ich den Recyclinghof Gingen?
Die Adresse lautet: Brunnenstraße 47, 73333 Gingen an der Fils.
- Wissensstand 22.08.2026
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskunft erteilen ausschließlich die jeweils zuständigen Stellen. Die hier zusammengefassten Informationen können sich kurzfristig ändern.
Diese Seite wurde mit Hilfe von KI erstellt und redaktionell geprüft. Sie kann Fehler enthalten. Für entsprechende Hinweise über „Angabe melden" bedanken wir uns.