Wertstoffhof · Biberach an der Riß

Recycling- und Entsorgungszentrum an der Mittelbiberacher Steige

Der Standort liegt in Biberach an der Riß (Mittelbiberacher Steige). Geöffnet ist an 6 Tagen pro Woche, auch samstags; beachten Sie die Mittagspause. Der Hof ist zugleich die nächstgelegene Annahmestelle für 8 umliegende Orte.

← Alle Entsorgungsmöglichkeiten in Biberach an der Riß

Standort

Recycling- und Entsorgungszentrum an der Mittelbiberacher Steige

Heute geschlossen
Adresse & Kontakt
Adresse
Mittelbiberacher Steige, 88400 Biberach
maps.google.com ↗
Telefon
07351 526555
Reguläre Öffnungszeiten
Montag 13:00–17:00 Uhr
Dienstag 09:00–12:00 Uhr
13:00–17:00 Uhr
Mittwoch 09:00–12:00 Uhr
13:00–17:00 Uhr
Donnerstag 09:00–12:00 Uhr
13:00–17:00 Uhr
Freitag 09:00–12:00 Uhr
13:00–17:00 Uhr
Samstag 09:00–12:00 Uhr
Sonntag geschlossen
Angenommene Abfallarten
Altglas Altpapier Altmetall Elektroschrott Sperrmüll Gartenabfall Altholz Bauschutt Schadstoffe

Annahmebedingungen können je nach Material variieren. Bei größeren Mengen empfiehlt sich vorherige Rücksprache.

Mittagspause Am Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag ist der Hof zwischen 12:00 und 13:00 Uhr geschlossen (Mittagspause).

Feiertage An gesetzlichen Feiertagen bleibt der Hof in der Regel geschlossen, auch wenn der Feiertag auf einen Öffnungstag fällt. Für den 24. und 31. Dezember gelten häufig Sonderregelungen. Verbindliche Auskunft gibt der Betreiber.

Anfahrt

Karte und Anfahrt

Biberach an der Riß · Übersicht Google Maps ↗
Karte Biberach an der Riß

Die Karte zeigt Biberach an der Riß im Überblick. Den genauen Standort (Mittelbiberacher Steige) öffnen Sie über den Google-Maps-Link.

Einzugsgebiet

Nächstgelegener Hof auch für umliegende Orte

Dieser Hof ist auch die nächstgelegene Annahmestelle für Einwohner von Bad Schussenried (ca. 13.1 km), Schemmerhofen (ca. 8.7 km), Warthausen (ca. 4.3 km), Eberhardzell (ca. 7.9 km), Ummendorf (ca. 2.2 km), Mittelbiberach (ca. 2 km), Ingoldingen (ca. 6.8 km), Hochdorf (ca. 5.1 km).

Ob die Anlieferung an das Einzugsgebiet des Trägers gebunden ist und welcher Nachweis nötig ist, erfahren Sie beim Betreiber.

  • Wissensstand 01.08.2026

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskunft erteilen ausschließlich die jeweils zuständigen Stellen. Die hier zusammengefassten Informationen können sich kurzfristig ändern.

Diese Seite wurde mit Hilfe von KI erstellt und redaktionell geprüft. Sie kann Fehler enthalten. Für entsprechende Hinweise über „Angabe melden" bedanken wir uns.