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Recyclinghof Cochem-Sehl
Entsorgungsträger: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Cochem-Zell ↗
Der Standort liegt in Cochem (Müllumladestelle Cochem-Sehl). Geöffnet ist an 5 Tagen pro Woche. Zuständiger Entsorgungsträger im Landkreis: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Cochem-Zell.
Recyclinghof Cochem-Sehl
- Website
- cochem-zell.de ↗
- Adresse
-
Müllumladestelle Cochem-Sehl,
56812 Cochem
maps.google.com ↗ - Telefon
- 02671/8790
| Montag | 12:00–15:30 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 12:00–15:30 Uhr |
| Mittwoch | 12:00–15:30 Uhr |
| Donnerstag | 12:00–15:30 Uhr |
| Freitag | 12:00–15:30 Uhr |
| Samstag | geschlossen |
| Sonntag | geschlossen |
Annahmebedingungen können je nach Material variieren. Bei größeren Mengen empfiehlt sich vorherige Rücksprache.
Link: cochem-zell.de ↗
Feiertage An gesetzlichen Feiertagen bleibt der Hof in der Regel geschlossen, auch wenn der Feiertag auf einen Öffnungstag fällt. Für den 24. und 31. Dezember gelten häufig Sonderregelungen. Verbindliche Auskunft gibt der Betreiber.
Karte und Anfahrt
Die Karte zeigt Cochem im Überblick. Den genauen Standort (Müllumladestelle Cochem-Sehl) öffnen Sie über den Google-Maps-Link.
Landkreisweite Regelungen
Diese Regelungen gelten im ganzen Landkreis und damit auch für diesen Hof.
- Sperrmüll Anschlusspflicht an die öffentliche Abfallentsorgung cochem-zell.de ↗
Weitere Wertstoffhöfe in der Nähe
Ausweichmöglichkeiten, falls dieser Hof geschlossen hat.
-
Bauschuttdeponie Klotten, 56818 Klotten
-
56825 Urschmitt, 56826 Lutzerath
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Annahmestelle Kaisersesch cochem-zell.de ↗Kaisersesch
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Bauschuttdeponie Lieg, 56290 Lieg
Häufige Fragen zu diesem Wertstoffhof
Wann hat der Recyclinghof Cochem-Sehl geöffnet?
Die aktuellen Öffnungszeiten: Mo–Fr 12:00–15:30. Alle Angaben ohne Gewähr.
Hat der Wertstoffhof samstags geöffnet?
Nach den vorliegenden Öffnungszeiten ist samstags geschlossen.
Wo finde ich den Recyclinghof Cochem-Sehl?
Laut Datenbestand: Müllumladestelle Cochem-Sehl, 56812 Cochem.
- Wissensstand 22.08.2026
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskunft erteilen ausschließlich die jeweils zuständigen Stellen. Die hier zusammengefassten Informationen können sich kurzfristig ändern.
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