Wer entsorgt was? Ihre Anlaufstellen für Müll und Wertstoffe
Sie haben gerade einen alten Kühlschrank ausgetauscht. Wer holt den ab? Können Sie ihn einfach an die Straße stellen?
Sie räumen den Keller auf. Da steht seit Jahren ein halbvoller Topf Lack. Wohin damit?
Sie renovieren Ihre Wohnung. Plötzlich haben Sie sechs Säcke Bauschutt. Wer nimmt die?
Die Antwort lautet: In Deutschland gibt es für jede dieser Sachen eine zuständige Stelle. Acht Akteure machen die Hauptarbeit. Vier davon sind staatlich (Ihre Stadt oder Ihr Landkreis), vier sind privatwirtschaftlich. Der Unterschied ist wichtig: Bei staatlichen Akteuren zahlen Sie Ihre Müllgebühr pauschal, das meiste ist „kostenlos” beim Anliefern. Bei privatwirtschaftlichen Akteuren zahlen Sie direkt pro Auftrag (oder bekommen Geld, beim Schrotthändler).
Auf dieser Seite
Staatliche Akteure (kommunal)
- Ihre Mülltonnen vor der Tür
- Der Wertstoffhof in Ihrer Stadt
- Die Container im Quartier (Glas, Papier, Altkleider)
- Das Schadstoffmobil: kommt zu Ihnen
Privatwirtschaftliche Akteure
- Ihr Supermarkt und Elektro-Händler
- Der Schrotthändler: er zahlt Ihnen Geld
- Der Containerdienst (regional „Muldenanbieter”)
- Der Entrümpler: macht die Arbeit für Sie
Service
Staatlich oder privat? Der Unterschied auf einen Blick
Die ersten vier Akteure sind Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Ihre Stadt oder Ihr Landkreis ist gesetzlich verpflichtet, Ihre Haushaltsabfälle zu entsorgen. Das wird über Müllgebühren finanziert, die Sie sowieso jährlich bezahlen. Sie können also fast alles dort kostenlos abgeben.
Die nächsten vier Akteure sind private Unternehmen. Der Handel hat zwar eine gesetzliche Rücknahmepflicht (deshalb für Sie kostenlos), der Schrotthändler, Containerdienst und Entrümpler verdienen Geld mit Ihren Aufträgen. Hier gelten Marktpreise, Sie können vergleichen, verhandeln und auswählen.
Ein Sonderfall sind die Glas- und Papier-Container im Quartier: Die werden zwar von privaten Firmen betrieben (den dualen Systemen hinter dem Grünen Punkt), aber im öffentlichen Auftrag und mit kommunaler Stellfläche. Für Sie als Verbraucher fühlt sich das wie ein staatlicher Service an, deshalb stehen sie in Block 1.
Die staatlichen Akteure
1. Ihre Mülltonnen vor der Tür
Wer das macht: Die Stadt oder der Landkreis (oder ein Entsorger im Auftrag der Gemeinde).
Wofür Sie die brauchen:
- Restmüll (graue Tonne): alles, was sonst nirgendwo hingehört
- Biotonne (braune Tonne): Küchenabfälle, Eierschalen, Kaffeesatz, etwas Gartenabfall
- Gelbe Tonne / Gelber Sack: Verpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundstoffen (Joghurtbecher, Konservendosen, Tetrapacks)
- Papiertonne (blau): Zeitungen, Kartons, Papierverpackungen
Was hier nicht rein darf: Elektrogeräte. Batterien. Farben oder Chemikalien. Sperrmüll. Bauschutt. Glas (Glas kommt in den Container, nicht in die Tonne).
Wer das trotzdem rein wirft, riskiert Bußgeld. Und vor allem, dass die Tonne nicht geleert wird.
2. Der Wertstoffhof in Ihrer Stadt
Wer das macht: Stadt oder Landkreis. Heißt regional anders: „Recyclinghof”, „Wertstoffannahmestelle” oder „Entsorgungszentrum”. Gemeint ist dasselbe.
Wofür Sie hingehen:
- Sperrmüll (Sofa, Schrank, Matratze)
- Elektrogeräte aller Größen
- Bauschutt aus Renovierungen (Kleinmenge)
- Grünschnitt (Strauchabschnitt, Laub)
- Altholz
- Altreifen
- Schadstoffe (Farben, Lacke, Lösungsmittel)
- Manche nehmen auch Altmetall, Textilien, Kühlschränke
Was Sie wissen sollten:
- Öffnungszeiten meist Werktags und Samstag, schauen Sie vorher
- Für Privatpersonen ist das meiste kostenlos. Bezahlt wird nur, wenn Sie sehr viel anliefern oder Sondermaterial wie Asbest dabei haben
- Bauschutt hat oft eigene Gebühren (pro Kubikmeter)
- Bei großen Mengen fragen Sie vorher kurz an, manche Höfe wollen Anmeldung
Tipp: Wenn Sie nicht wissen wohin mit etwas, fahren Sie zum Wertstoffhof und fragen. Die Mitarbeiter dort kennen alle Materialien und sagen Ihnen, ob sie es nehmen.
3. Die Container im Quartier (Glas, Papier, Altkleider)
Wer das betreibt:
- Glascontainer und Papier: die dualen Systeme (das System hinter dem Grünen Punkt) zusammen mit der Stadt
- Altkleidercontainer: oft Hilfsorganisationen wie DRK, Caritas oder Diakonie. Aber nicht alle: einige Container sind kommerziell, manche sogar illegal aufgestellt
Wofür Sie sie brauchen:
- Glas in den passenden Container nach Farbe sortieren: weiß, grün, braun. Blaues oder rotes Glas kommt in den grünen Container, dort macht es am wenigsten Probleme
- Papier und Kartons (wenn Ihre eigene Papiertonne voll ist)
- Altkleider und Schuhe in den Textilcontainer
Was Sie wissen müssen:
- Einwurfzeiten für Glas: nur tagsüber, meist 7-20 Uhr. Sonst Lärmbelästigung und Strafe
- NIE Müllbeutel daneben stellen. Auch wenn der Container voll ist. Das ist illegale Müllentsorgung, kann Bußgeld bis 1.000 € kosten und die Reinigungskosten zahlen am Ende alle Bürger über die Müllgebühren
- Altkleider gehören in Plastiksäcken in den Container (nicht lose). Und nur, wenn sie noch tragbar sind. Verschmutztes oder kaputtes besser in den Restmüll
Wie erkenne ich seriöse Altkleidercontainer? Achten Sie auf das „FairWertung”-Zeichen oder bekannte Hilfsorganisationen. Bei anonymen, kommerziellen Containern ist nicht immer klar, wohin das Geld geht.
4. Das Schadstoffmobil: kommt zu Ihnen
Wer das macht: Stadt oder Landkreis. Ein Spezialfahrzeug mit chemisch geschultem Personal.
Wofür Sie es brauchen: Alles, was giftig, ätzend oder explosiv ist und in kleinen Mengen anfällt: - Farben, Lacke, Lösungsmittel - Pestizide, Pflanzenschutzmittel - Reinigungsmittel mit Gefahrenzeichen - Säuren, Laugen, Frostschutzmittel - Asbest-Kleinmengen (nur an manchen Standorten)
Wann kommt es: Das Schadstoffmobil hat einen festen Fahrplan. Steht meist im Abfallkalender Ihrer Gemeinde oder online auf der Stadt-Webseite. Es hält 1-2 Stunden an festen Punkten (z. B. Marktplatz oder Schulhof).
So machen Sie es richtig:
- Möglichst in Originalverpackung mitbringen, damit das Personal weiß, was es ist
- Wenn nicht möglich: dicht verschließen und beschriften
- Persönlich übergeben, nie einfach abstellen. Das ist gefährlich für Kinder und kostet Bußgeld
- Maximal 20 kg oder 30 Liter pro Anlieferung
Wenn Sie das Schadstoffmobil verpassen: Wertstoffhof anrufen. Viele haben dauerhaft eine Schadstoff-Annahmestelle.
Die privatwirtschaftlichen Akteure
5. Ihr Supermarkt und Elektro-Händler
Das ist die bequemste Anlaufstelle. Sie sind sowieso zum Einkaufen dort. Das Gesetz verpflichtet die Händler zur Rücknahme, kostenlos.
Was Sie wo abgeben:
| Sie haben… | Wer nimmt’s? |
|---|---|
| Alte Batterien & Akkus | Jeder Laden, der Batterien verkauft. Meist eine grüne Sammelbox am Eingang oder an der Kasse |
| Altes Handy, Föhn, Toaster (Kleingerät bis 25 cm) | Jeder Laden mit Elektro-Verkaufsfläche über 400 m². Also alle größeren Märkte. Auch ohne Neukauf! |
| Großer Kühlschrank, Waschmaschine | Beim Neukauf muss der Händler das alte Gerät kostenlos mitnehmen (1:1-Pflicht). Sonst Wertstoffhof |
| Pfandflasche (Einweg) | Jeder Laden, der diese Art Flasche verkauft. Egal welche Marke |
| Einweg-E-Zigarette | Jede Verkaufsstelle, seit 2026 Pflicht. Egal wie groß der Laden ist |
Die wichtigsten Regeln auf einen Blick:
- „1:1” bei Großgeräten: Neues kaufen = altes wird gratis mitgenommen
- „0:1” bei Kleingeräten (bis 25 cm): jederzeit kostenlos abgeben, auch ohne Kauf
- Auch Online-Händler sind dazu verpflichtet. Sie müssen Annahmestellen in zumutbarer Nähe anbieten oder Versandwege bereitstellen
Bei großen Lebensmittelmärkten (über 800 m² Fläche) gilt das Gleiche, sofern sie regelmäßig Elektrogeräte führen. Edeka, Rewe, dm, Rossmann sind betroffen.
6. Der Schrotthändler: er zahlt Ihnen Geld
Das ist der einzige Akteur, der Sie nicht etwas kostet, sondern Ihnen für Ihr Material Geld auszahlt.
Wofür Sie hingehen: Altmetall. - Kupferkabel oder Kupferrohre (am wertvollsten) - Messing-Armaturen, alte Türschlösser - Aluminium-Fensterrahmen, Auto-Felgen - Edelstahl-Spülbecken oder altes Besteck - Eisen und Stahlschrott
Was Sie ungefähr bekommen (Stand 2026, Preise schwanken):
| Material | Preis pro kg |
|---|---|
| Kupfer (sauber) | 8,50 € bis 10,00 € |
| Zinn (rein) | 15 € bis 30 € |
| Messing | 4,50 € bis 5,50 € |
| Aluminium | 1,35 € bis 2,30 € |
| Edelstahl | 0,50 € bis 1,50 € |
| Eisen-Schrott | 0,10 € bis 0,30 € |
Wichtig: Sortieren Sie vor! Mischtonnen werden zum Mischpreis angekauft (also dem niedrigsten). Eine saubere Box Kupferkabel bringt deutlich mehr als ein vermischter Eimer.
So finden Sie einen seriösen Händler: Schauen Sie nach Mitgliedschaft im BDSV (Bundesverband Deutscher Stahl- und Metallrecycler) oder ähnlichen Verbänden. Lokale Schrotthändler haben oft tagesaktuelle Preise auf ihrer Webseite oder bei Anruf.
7. Der Containerdienst (regional auch „Muldenanbieter”)
Wenn Sie das Haus sanieren oder eine komplette Renovierung machen, reicht der Wertstoffhof nicht. Hier helfen private Containerdienste. In Süddeutschland und Österreich heißen die Behälter „Mulden”, in Norddeutschland „Container”, gemeint ist dasselbe.
Was die machen: Sie liefern einen Container vor Ihre Tür, Sie befüllen ihn selbst, sie holen ihn ab und entsorgen den Inhalt.
Beispielpreise (variieren regional):
| Container-Größe | Was rein passt | Ungefähre Kosten |
|---|---|---|
| 3 m³ Bauschutt | nur mineralisch (Beton, Ziegel) | 260 € bis 300 € |
| 5 m³ Sperrmüll | Möbel, Hausrat | 350 € bis 550 € |
| 7 m³ Baumischabfall | mit Holz, Metall, Gips gemischt | 450 € bis 850 € |
| 10 m³ Grünschnitt | großer Gartenrückbau | 250 € bis 400 € |
Was den Preis treibt:
- Sortenreinheit: Reiner Bauschutt ist billiger als Baumischabfall, weil weniger Sortieraufwand
- Anfahrt: Je weiter weg vom Entsorger, desto teurer
- Standzeit: 14 Tage meist im Preis, danach pro Tag extra
Vorteil gegenüber kommunalem Sperrmüll: Container kommt oft schon nach 24 bis 48 Stunden. Kommunale Sperrmüllabholung hat oft Wartezeit von Wochen.
Tipp: Vergleichen Sie 2-3 Anbieter. Preise variieren stark. Und fragen Sie nach: Was kostet es, wenn ich versehentlich falsche Materialien drin habe?
8. Der Entrümpler: macht die ganze Arbeit für Sie
Wenn Sie eine Wohnung komplett ausräumen müssen (Haushaltsauflösung nach Todesfall, Messie-Haushalt, Umzug ins Pflegeheim) ist der Containerdienst nicht die richtige Wahl. Sie müssen ja erst alles aus der Wohnung raus und in die Mulde tragen. Hier kommt der Entrümpler ins Spiel.
Was die machen: Der Entrümpler kommt mit einem Team zu Ihnen, räumt die Wohnung komplett aus, sortiert verwertbare Sachen, transportiert alles ab und übergibt es an die richtigen Entsorgungswege. Sie selbst müssen meist nur den Schlüssel übergeben.
Wann das die richtige Wahl ist:
- Haushaltsauflösung nach Erbschaft
- Messie-Wohnungen oder vermüllte Räume
- Senioren-Umzug ins Pflegeheim
- Wohnungs-Vermietung soll schnell gehen
- Sie können oder wollen nicht selbst tragen
Beispielpreise:
| Größe | Aufwand | Ungefähre Kosten |
|---|---|---|
| 1-Zimmer-Wohnung | normal möbliert | 800 € bis 1.500 € |
| 3-Zimmer-Wohnung | normal möbliert | 1.500 € bis 3.500 € |
| Haus mit Keller/Dachboden | viele Jahre Bestand | 3.500 € bis 8.000 € |
| Messie-Wohnung | überfüllt | 2.500 € bis 10.000 € + |
Was den Preis senkt:
- Wertanrechnung: Viele seriöse Entrümpler ziehen den Wert verwertbarer Möbel oder Antiquitäten vom Endpreis ab. Manche Räumungen sind dadurch sogar kostenfrei
- Sortenreinheit: Wenn Sie vor dem Termin selbst grob sortieren (was bleibt, was weg), spart das Personal-Stunden
Worauf Sie achten:
- Festpreis-Angebot schriftlich, nach Vor-Ort-Besichtigung
- „Besenrein” als Endzustand vereinbaren (Wohnung muss nicht geputzt sein, aber leer und gefegt)
- Entsorgungsnachweise bei wertvollen oder gefährlichen Sachen verlangen
- Mitgliedschaft im Bundesverband Möbelspedition oder ähnlichen Verbänden als Qualitätszeichen
- Vorsicht bei „1 Euro pro m²”-Lockangeboten. Oft Nachverhandlungen am Räumtag
Unterschied zum Containerdienst: Containerdienst = Behälter mieten, selbst befüllen. Entrümpler = Komplett-Service, alles wird für Sie gemacht. Bei kleineren Mengen ist Container günstiger, bei kompletten Räumungen lohnt sich der Entrümpler.
Quick-Lookup: Wohin mit was?
| Sie haben… | Erste Wahl | Falls nicht möglich |
|---|---|---|
| Alte AA-Batterie | Sammelbox im Supermarkt | Wertstoffhof |
| Altes Handy | Elektro-Laden (auch kleine!) | Wertstoffhof |
| Toaster | Elektro-Laden über 400 m² | Wertstoffhof |
| Kühlschrank (neu gekauft) | Händler holt gratis ab | Wertstoffhof gegen kleine Gebühr |
| Sofa | Wertstoffhof oder Sperrmüll-Abholung | Containerdienst |
| Matratze | Wertstoffhof | Sperrmüll-Abholung |
| Halbvoller Topf Wandfarbe | Eintrocknen lassen, dann Restmüll | Schadstoffmobil falls noch flüssig |
| Halbvolle Dose Lack/Lösungsmittel | Schadstoffmobil | Wertstoffhof |
| Altöl vom Ölwechsel | Werkstatt oder Händler beim Ölkauf (Pflicht!) | Schadstoffmobil |
| Altmedikamente | Apotheke (manche) oder Restmüll (verpackt) | . |
| Glasflasche (Pfand) | Pfandautomat im Supermarkt | . |
| Glasflasche (ohne Pfand) | Glascontainer (richtige Farbe!) | . |
| Pappkarton (groß) | Papiertonne oder Papiercontainer | Wertstoffhof |
| Grünschnitt | Biotonne (klein) oder Wertstoffhof | Kompostanlage |
| Bauschutt nach Renovierung | Wertstoffhof (Kleinmenge) | Containerdienst (mehr) |
| Asbest-Reste | Wertstoffhof (mit Anmeldung!) | Spezialentsorger |
| Altkleider (tragbar) | Container von DRK/Caritas | . |
| Altkleider (kaputt) | Restmüll | . |
| Schrott / Altmetall | Schrotthändler (Sie bekommen Geld!) | Wertstoffhof |
| Photovoltaik-Modul | Wertstoffhof (über 20 Stück mit Anmeldung) | Hersteller-Rücknahme |
| Einweg-E-Zigarette | Jeder Verkaufsladen | Wertstoffhof |
| Komplette Wohnungsauflösung | Entrümpler | . |
| Erbschafts-Räumung mit wertvollen Möbeln | Entrümpler (mit Wertanrechnung) | . |
Drei Regeln, die immer gelten
Nie etwas neben den Container stellen. Auch wenn er voll ist. Das ist illegal und kostet Sie Bußgeld bis 1.000 €. Die Reinigung zahlen am Ende alle.
Elektrogeräte gehören NIEMALS in den Restmüll. Bußgelder können bei mehrfachem Verstoß empfindlich werden. Plus: in jedem Handy stecken Wertstoffe, die wiederverwendet werden können.
Bei Unsicherheit: fragen. Ihr lokaler Wertstoffhof oder die Abfallberatung Ihrer Stadt sagt Ihnen kostenlos, wohin etwas gehört. Die Telefonnummer steht auf jedem Abfallkalender.
Und das Wichtigste
Sie sind kein „Müllverursacher”, Sie sind der erste Schritt im Recycling-Kreislauf. Wenn Sie eine Flasche in den richtigen Container werfen, wird daraus eine neue Flasche. Wenn Sie Ihr altes Handy beim Händler abgeben, werden daraus Edelmetalle für neue Geräte. Wenn Sie Altmetall zum Schrotthändler bringen, schmilzt der das ein und macht daraus neuen Stahl.
Mülltrennen ist nicht kompliziert. Sie kennen jetzt die acht wichtigsten Anlaufstellen. Bei dem, was bei Ihnen täglich anfällt, brauchen Sie nicht mal alle. Die Mülltonnen vor der Tür und der Glascontainer um die Ecke reichen für 90 % des Alltags.
Den Wertstoffhof, das Schadstoffmobil, den Schrotthändler, den Containerdienst und den Entrümpler nutzen Sie für die Sondersituationen. Und genau dafür sind sie da.
Wer entsorgt was in Deutschland? Diese Frage hat eine erstaunlich klare Antwort, sobald man zwei Welten auseinanderhält: die kommunalen Pflichtstellen, die Ihren Haushaltsmüll im Rahmen der Gebühren übernehmen, und die privaten oder herstellerfinanzierten Wege, die für bestimmte Stoffe vorgeschrieben oder als Marktleistung buchbar sind. Dieser Artikel erklärt, welche Stelle für welchen Abfall zuständig ist, warum das so geregelt ist (Überlassungspflicht nach Paragraph 17 KrWG, Getrenntsammelpflichten nach Paragraph 20 KrWG) und wo Sie nichts, etwas oder sogar Geld bezahlen. Sie erfahren außerdem, welche verbreiteten Annahmen schlicht falsch sind, etwa zur Apotheke, zum Altglas und zum Gelben Sack.
Das Grundprinzip: Überlassungspflicht und Getrenntsammlung
Die deutsche Entsorgung folgt keiner freien Marktlogik, sondern einem gesetzlichen Grundprinzip. Wer in einem privaten Haushalt Abfall erzeugt, muss diesen grundsätzlich dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (oerE) überlassen, also dem Landkreis, der kreisfreien Stadt oder deren Abfallwirtschaftsbetrieb. Das ist die sogenannte Überlassungspflicht nach Paragraph 17 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Quelle: KrWG, Gesetze im Internet, 2024). Ausnahmen gibt es nur eng umrissen: bei Pfand- und Herstellerrücknahmen sowie bei ordnungsgemäß angezeigten gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlungen. Gemischter Hausmüll und gefährliche Abfälle sind von diesen Sammlungs-Ausnahmen ausdrücklich ausgenommen.
Aus dieser Pflicht folgt unmittelbar, warum nicht jede Privatfirma einfach Ihren Restmüll abholen darf und warum die Müllabfuhr eine kommunale Aufgabe bleibt. Die Kehrseite: Der oerE muss die überlassenen Abfälle verwerten oder beseitigen und unterliegt dabei Getrenntsammelpflichten. Nach Paragraph 20 KrWG sind das Bioabfall, Kunststoff, Metall, Papier, Glas und, seit dem 1. Januar 2025 neu, Textilien (Quelle: KrWG, Gesetze im Internet, 2025). Sperrmüll ist so zu sammeln, dass eine Wiederverwendung und das Recycling der Bestandteile möglich werden.
Über allem steht die fünfstufige Abfallhierarchie der EU-Abfallrahmenrichtlinie als verbindliche Prioritätenfolge: erstens Vermeidung, zweitens Vorbereitung zur Wiederverwendung, drittens Recycling, viertens sonstige Verwertung (etwa energetisch) und erst zuletzt Beseitigung (Quelle: Richtlinie 2008/98/EG, EUR-Lex, 2008). Diese Reihenfolge erklärt, warum getrenntes Sammeln und Reparieren rechtlich Vorrang vor der Verbrennung haben.
Wie viel Müll fällt an und wohin geht er?
Das Aufkommen ist messbar und zuletzt sogar leicht gesunken. 2023 fielen in Deutschland rund 433 Kilogramm Haushaltsabfälle pro Kopf an, der niedrigste Wert seit Beginn der Erhebung 2004 (Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 16.12.2024). Diese Menge verteilt sich auf vier große Ströme, die zugleich zeigen, welche Anlaufstelle wie stark beansprucht wird.
| Abfallstrom | Anteil 2023 | Menge (gerundet) | Typische Anlaufstelle |
|---|---|---|---|
| Hausmüll (Restmüll) | rund 35 Prozent | ca. 12,8 Mio. Tonnen, etwa 151 kg/Kopf | Restmülltonne (oerE) |
| Getrennt gesammelte Wertstoffe (Papier, Glas, Verpackungen) | rund 31 Prozent | ca. 11,2 Mio. Tonnen, etwa 132 kg/Kopf | Gelbe Tonne, Container, duale Systeme |
| Bioabfälle | rund 28 Prozent | ca. 10,1 Mio. Tonnen, etwa 120 kg/Kopf | Biotonne (oerE) |
| Sperrmüll | rund 7 Prozent | ca. 2,4 Mio. Tonnen, etwa 28 kg/Kopf | Abholtermin oder Wertstoffhof (oerE) |
Dass dieses System funktioniert, zeigt die Recyclingquote der Siedlungsabfälle: Nach der nationalen Abfallbilanz lag sie 2023 bei rund 67 Prozent, im EU-Vergleich nach Eurostat-Methodik bei etwa 69 Prozent (Quelle: Statistisches Bundesamt, 2023). Wer wissen will, was im Detail in welche Tonne gehört, findet das in unserer kleinen Wertstoffkunde.
Die kommunalen Anlaufstellen (über die Gebühr finanziert)
Bei den kommunalen Stellen ist die Anlieferung üblicher Haushaltsmengen über die pauschale Abfallgebühr meist ohne Zusatzkosten. Sie zahlen also nicht pro Anlieferung, sondern über Ihren jährlichen Gebührenbescheid.
Die Tonnen am Haus
Restmüll-, Bio-, Papier- und Gelbe Tonne (oder Gelber Sack) sind das Rückgrat der haushaltsnahen Sammlung. Die Restmülltonne ist für nicht verwertbare Reste gedacht, die Biotonne für organische Küchen- und Gartenabfälle. Wichtig: Elektrogeräte und Batterien gehören niemals in den Restmüll, sie sind getrennt zu erfassen und im Fall von Lithium-Akkus brandgefährlich.
Wertstoff- und Recyclinghof
Der kommunale Wertstoffhof nimmt an, was nicht in die Tonnen passt: Sperrgut, Altholz, Grünschnitt, Metallschrott, Elektrogeräte, oft auch Bauschutt in kleinen Mengen. Hier gilt der Grundsatz, dass haushaltsübliche Mengen in der Regel über die Gebühr abgedeckt sind, größere oder gewerbliche Mengen aber kostenpflichtig sein können. Den nächstgelegenen Hof finden Sie über die kommunale Abfallberatung; eine Übersicht der Anlaufstellen vor Ort bietet auch unsere Vor-Ort-Suche.
Straßencontainer für Glas, Papier und Textilien
Die Iglu-Container im Straßenraum sammeln Altglas (nach Farben getrennt), Altpapier und Alttextilien. Aus Lärmschutzgründen ist der Glaseinwurf üblicherweise von Montag bis Samstag zwischen 7 und 20 Uhr erlaubt, an Sonn- und Feiertagen nicht (Quelle: Verbraucherzentrale NRW / bvse). Eine eiserne Regel gilt für alle Container: Stellen Sie nichts daneben. Volle Container sind zu melden, abgestellte Säcke und Kartons sind eine Ordnungswidrigkeit und kein Service.
Das Schadstoffmobil
Das Schadstoffmobil ist eine kommunale Sammlung für Problemstoffe aus dem Haushalt. Angenommen werden in haushaltsüblichen Mengen unter anderem Farben und Lacke (sofern nicht vollständig eingetrocknet), Lösungsmittel, Säuren und Laugen, Pflanzenschutzmittel, Energiespar- und Leuchtstofflampen, Quecksilberthermometer, Altöl, Klebstoffe und Chemikalien (Quelle: Verbraucherzentrale, 2024). Geben Sie die Stoffe möglichst in der Originalverpackung ab und mischen Sie niemals verschiedene Chemikalien.
Die herstellerfinanzierten Rücknahmewege
Eine eigene, oft missverstandene Kategorie bilden die Rücknahmepflichten von Handel und Herstellern. Diese Wege sind nicht freiwillig, sondern gesetzlich erzwungen, und sie sind für Sie kostenlos, weil die Hersteller über die Produktverantwortung dafür aufkommen.
Verpackungen und das duale System
Verkaufsverpackungen (Gelbe Tonne, Altglas, der Verpackungsanteil im Altpapier) werden nicht vom Steuerzahler, sondern von den dualen Systemen organisiert, die Hersteller über Lizenzentgelte finanzieren. Die Aufsicht führt die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) über das Register LUCID. 2024 führten die dualen Systeme rund 5,5 Millionen Tonnen Verpackungen der Verwertung zu, gut 90 Prozent der beteiligten Verpackungen (Quelle: muelltrennung-wirkt.de, 2024).
Pfand auf Einweg-Getränkeverpackungen
Für Einweg-Getränkeverpackungen gilt eine gesetzliche Pfandpflicht von mindestens 0,25 Euro je Verpackung (Quelle: Paragraph 31 VerpackG, Gesetze im Internet, 2024). Seit 2024 sind nahezu alle Einweg-Getränkedosen und -Plastikflaschen pfandpflichtig, in der Regel im Füllvolumen von 0,1 bis 3 Litern. Das Pfand ist materialunabhängig einheitlich (Quelle: Verbraucherzentrale, 2024).
Elektroaltgeräte: die 0:1- und 1:1-Rücknahme
Hier hält sich ein hartnäckiger Irrtum, nur Elektromärkte müssten Altgeräte annehmen. Tatsächlich gilt: Händler müssen kleine Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge bis 25 Zentimeter kostenlos und ohne Neukauf zurücknehmen (sogenannte 0:1-Rücknahme), größere Geräte beim Kauf eines gleichartigen Neugeräts (1:1-Rücknahme). Die Pflicht trifft den Elektrohandel ab 400 Quadratmeter Verkaufsfläche und, seit dem 1. Juli 2022, auch den Lebensmitteleinzelhandel ab 800 Quadratmeter Gesamtverkaufsfläche, sofern er regelmäßig Elektrogeräte anbietet (Quelle: Umweltbundesamt, 2022).
Die Bilanz zeigt, warum das wichtig ist: Im Berichtsjahr 2022 wurden in Deutschland rund 901.000 Tonnen Elektroaltgeräte gesammelt, die EU-Mindestsammelquote von 65 Prozent wurde dabei deutlich verfehlt, mit einem tatsächlichen Wert von rund 32 Prozent (Quelle: Umweltbundesamt, 2022). Jedes Gerät, das im Restmüll landet, verschärft diese Lücke.
Batterien
Händler müssen Altbatterien (Gerätebatterien) in haushaltsüblichen Mengen kostenlos und markenunabhängig zurücknehmen, erkennbar an den grünen Sammelboxen im Handel. Das frühere Batteriegesetz (BattG) wurde am 7. Oktober 2025 durch das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) abgelöst, das die EU-Batterieverordnung umsetzt (Quelle: IHK Lippe zu Detmold, 2025). Die deutsche Sammelquote für Gerätebatterien liegt bei 50 Prozent und wird im BattDG bis Ende 2026 beibehalten (Quelle: Umweltbundesamt, 2025).
Die privaten Marktleistungen (pro Auftrag bezahlt)
Daneben steht der freie Markt. Hier bezahlen Sie pro Auftrag, dafür bekommen Sie Service und Termin. Containerdienste stellen Mulden für Bauschutt, Erdaushub oder größere Mengen Sperrgut. Entrümpler und Haushaltsauflöser übernehmen komplette Wohnungsräumungen. Diese Leistungen sind sinnvoll, wo Menge, Termin oder Transport die kommunalen Wege sprengen.
Eine Sonderstellung haben Schrotthändler: Sie zahlen für Altmetall, statt zu kassieren. Wer größere Mengen sortenreines Metall hat, kann hier eine Vergütung erzielen. Wie das funktioniert und was sich lohnt, behandeln wir ausführlich unter Verdienstmöglichkeiten durch Recycling.
Wichtig zur Abgrenzung: Wegen der Überlassungspflicht dürfen Privatfirmen Hausmüll aus Haushalten nicht einfach gewerblich einsammeln. Gemischter Hausmüll und gefährliche Abfälle sind ausgenommen, und gewerbliche wie gemeinnützige Sammlungen (etwa Altkleider oder Schrott) sind spätestens drei Monate vor Beginn der zuständigen Behörde anzuzeigen (Paragraph 18 KrWG). Der betroffene oerE gibt dazu eine Stellungnahme ab, und die Behörde kann Auflagen und Befristungen festlegen (Quelle: KrWG, Gesetze im Internet, 2024). Einen vollständigen Überblick über die beteiligten Stellen gibt unser Artikel Akteure im Recycling in Deutschland.
Sonderfälle, die häufig falsch gemacht werden
Altmedikamente
Anders als oft angenommen sind Apotheken gesetzlich nicht zur Annahme von Altmedikamenten verpflichtet. Viele bieten die Rücknahme aber freiwillig an. In vielen Kommunen ist der Restmüll der vorgesehene Weg, sofern dieser verbrannt wird, in anderen (zum Beispiel Berlin) das Schadstoffmobil oder der Recyclinghof. Die Regelung ist regional unterschiedlich (Quelle: ABDA, Faktenblatt Februar 2025; BMUKN). Eines gilt aber überall: Medikamentenreste dürfen niemals über Toilette, Spüle oder Abfluss entsorgt werden, da Wirkstoffe über die Kanalisation und Kläranlagen in Gewässer und Grundwasser gelangen können (Quelle: BMUKN, 2025).
Altglas und seine Mythen
Rund um den Glascontainer halten sich gleich mehrere Irrtümer. Erstens: Glas wird beim Abholen nicht wieder vermischt. Weiß-, Grün- und Braunglas bleiben von der Sammlung bis zur Glashütte getrennt, moderne Sammelfahrzeuge haben dafür separate Kammern (Quelle: Verbraucherzentrale NRW / bvse). Zweitens: Blauglas und sonstige Mischfarben brauchen keinen eigenen Behälter, sie gehören in den Grünglascontainer, weil Grünglas die meisten Fehlfarben verträgt. Drittens: Glas ist nicht gleich Glas. Trinkgläser, Fensterglas, Spiegel, Glühbirnen, Keramik und Porzellan gehören wegen ihres abweichenden Schmelzverhaltens nicht in den Altglascontainer, sondern über Restmüll oder Recyclinghof. Die Glas-Recyclingquote lag 2024 bei 82,9 Prozent (Quelle: muelltrennung-wirkt.de, 2024).
Alttextilien seit 2025
Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine Getrenntsammelpflicht für Alttextilien (Paragraph 20 Abs. 2 Nr. 6 KrWG). In die Alttextilsammlung gehört, was gebrauchsfähig, sauber und trocken ist, also auch gut erhaltene, nicht mehr getragene Kleidung. Die Grenze verläuft beim Zustand und bei der Verschmutzung: Zerschlissene, stark verschmutzte, nasse, schimmelige oder mit Öl, Blut oder Farbe kontaminierte Textilien gehören nicht in die Sammlung, sondern weiterhin in die Restabfalltonne (Quelle: BSR, 2025). Eine zerschlissene Jeans ist nach dieser Vorgabe also ein Fall für den Restmüll, nicht für die Alttextilsammlung. Wie defekte Textilien im Einzelnen behandelt werden, kann je nach örtlichem Sammelsystem variieren; im Zweifel hilft die kommunale Abfallberatung.
Sperrmüll
Sperrmüll lässt sich nicht beliebig an die Straße stellen. Er wird kommunal organisiert, entweder über einen Abholtermin auf Anmeldung oder über den Wertstoffhof. Wildes Bereitstellen ohne Termin oder das Ablegen neben Containern ist unzulässig und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Recyclingquoten 2024 im Überblick
Wer hört, der Gelbe Sack werde ohnehin verbrannt, sollte diese Zahlen kennen. 2024 erreichten die Leichtverpackungen eine Gesamtquote von rund 53 Prozent, deutlich über der gesetzlichen Vorgabe von 50 Prozent (Quelle: muelltrennung-wirkt.de, 2024). Im Detail:
| Material | Recyclingquote 2024 | Gesetzliche Vorgabe |
|---|---|---|
| Kunststoffverpackungen (werkstofflich) | 70,8 Prozent | 63 Prozent |
| Aluminiumverpackungen | 117,4 Prozent | 90 Prozent |
| Eisenmetall-Verpackungen | 107,8 Prozent | 90 Prozent |
| Papier, Pappe, Karton | 91,8 Prozent | 90 Prozent |
| Glasverpackungen | 82,9 Prozent | 90 Prozent |
| Getränkekartons | 69,5 Prozent | 80 Prozent |
Quoten über 100 Prozent entstehen, weil mehr Material verwertet wird, als die beteiligten Hersteller in einem Jahr lizenziert haben, etwa durch Bestände und Importe. Die Quoten belegen aber das Grundsätzliche: Trennen lohnt sich. Allerdings senken Fehlwürfe die Ausbeute, in Gelben Tonnen liegt der Anteil von Fremdinhalten erfahrungsgemäß bei rund 30 Prozent. Sauber getrennt heißt also tatsächlich besser recycelt. Vertiefend dazu: Wertstoffe in der Recyclingwirtschaft und Bedeutung von Recycling für Deutschland.
Drei Universalregeln
- Nichts neben volle Container oder Tonnen stellen. Abgestelltes Gut ist kein Recycling, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Volle Behälter melden statt zustellen.
- Elektrogeräte und Batterien raus aus dem Restmüll. Sie gehören in Handelsrücknahme, Recyclinghof oder Sammelbox. Lithium-Akkus im Restmüll sind eine reale Brandursache in Sammelfahrzeugen und Anlagen.
- Im Zweifel die kommunale Abfallberatung fragen. Zuständigkeiten und Annahmeregeln variieren von Landkreis zu Landkreis. Die örtliche Beratung kennt die für Sie geltende Regel.
Häufige Fragen
Warum darf nicht jede Firma meinen Hausmüll abholen?
Wegen der Überlassungspflicht nach Paragraph 17 KrWG müssen private Haushalte ihre Abfälle grundsätzlich dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen. Gemischter Hausmüll und gefährliche Abfälle sind von den Ausnahmen für gewerbliche Sammlungen ausdrücklich ausgenommen. Nur klar abgegrenzte, angezeigte Sammlungen (etwa für Altkleider) sind unter Auflagen erlaubt.
Muss meine Apotheke alte Medikamente zurücknehmen?
Nein, dazu besteht keine gesetzliche Pflicht. Viele Apotheken nehmen freiwillig an. In vielen Kommunen ist der Restmüll der vorgesehene Weg (sofern er verbrannt wird), anderswo das Schadstoffmobil. Niemals über Toilette oder Spüle entsorgen.
Wo gebe ich kleine Elektrogeräte ab, ohne etwas Neues zu kaufen?
Geräte mit einer Kantenlänge bis 25 Zentimeter nehmen Elektrohändler ab 400 Quadratmeter Verkaufsfläche und größere Lebensmittelmärkte ab 800 Quadratmeter Gesamtverkaufsfläche kostenlos und ohne Neukauf zurück. Alternativ über den kommunalen Recyclinghof.
Gehört kaputte Kleidung jetzt in die Altkleidersammlung oder in den Restmüll?
In die Alttextilsammlung gehört nur, was gebrauchsfähig, sauber und trocken ist. Zerschlissene Kleidung sowie stark verschmutzte, nasse, schimmelige oder mit Öl, Blut oder Farbe kontaminierte Textilien gehören weiterhin in die Restabfalltonne (Vorgabe der BSR). Wie defekte Stücke im Einzelnen behandelt werden, kann je nach örtlichem Sammelsystem unterschiedlich sein.
Stimmt es, dass Altglas beim Abholen wieder vermischt wird?
Nein. Weiß-, Grün- und Braunglas bleiben von der Sammlung bis zur Glashütte getrennt. Sammelfahrzeuge haben dafür separate Kammern. Blauglas und Mischfarben gehören in den Grünglascontainer.
Bei welcher Stelle zahle ich, bei welcher nicht?
Bei kommunalen Stellen sind haushaltsübliche Mengen meist über die pauschale Abfallgebühr abgedeckt. Herstellerfinanzierte Rücknahmen (Elektro, Batterien, Pfand, duale Systeme) sind für Sie kostenlos. Private Containerdienste und Entrümpler bezahlen Sie pro Auftrag, und Schrotthändler vergüten Altmetall.
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Quellen & weiterführende Links
Gesetze & Behörden
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Gesamttext: Zentrales deutsches Abfallrecht mit Überlassungspflicht, Sammlungen und Getrenntsammelpflichten.
- Paragraph 17 KrWG: Überlassungspflicht privater Haushalte und ihre Ausnahmen.
- Paragraph 18 KrWG: Anzeigeverfahren für gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen.
- Paragraph 20 KrWG: Pflichten der oerE und Getrenntsammlung inklusive Textilien ab 2025.
- Verpackungsgesetz (VerpackG): Duale Systeme, Lizenzierung, Mehrweg und Quoten.
- Paragraph 31 VerpackG: Pfand- und Rücknahmepflicht für Einweggetränkeverpackungen (mind. 0,25 Euro).
- Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG): Herstellerverantwortung und Handelsrücknahme für Elektroaltgeräte.
- Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV): Getrennthaltung gewerblicher Siedlungs- und Bauabfälle.
- Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV): Kostenlose Rücknahme und Verwertung von Altfahrzeugen.
- EU-Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG): Fünfstufige Abfallhierarchie und Grundlage der Textil-Getrenntsammlung.
- Umweltbundesamt, Elektroaltgeräte: Rücknahmepflichten des Handels und EU-Sammelziel.
- Umweltbundesamt, Batterien und Altbatterien: Batterierücknahme, Sammelquote und neues Batterierecht (BattDG).
- BMUKN, Arzneimittel richtig entsorgen: Offizielle Empfehlung zur Entsorgung von Altmedikamenten.
Statistik & Studien
- Statistisches Bundesamt, PM vom 16.12.2024: Pro-Kopf-Aufkommen 2023 (433 kg) und Aufteilung der Haushaltsabfälle.
- Statistisches Bundesamt, Müll und Recycling: Recyclingquote der Siedlungsabfälle und europäischer Vergleich.
- Umweltbundesamt, Daten Elektroaltgeräte: Amtliche Sammelmengen und Quoten (rund 901.000 Tonnen, 2022).
- Umweltbundesamt, Pressemitteilung Elektro-Sammelziel: Hintergrund zur Verfehlung der 65-Prozent-Quote.
- Umweltbundesamt, Glas und Altglas: Amtliche Daten zum Glasrecycling.
- muelltrennung-wirkt.de, Recyclingquoten 2024: Materialspezifische Verpackungsquoten 2024 mit gesetzlichen Vorgaben.
Systembetreiber & Verbände
- bvse, kleine Altglas-Farbenkunde: Warum Blauglas in Grünglas gehört und Glas getrennt bleibt.
- BSR, Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien ab 01.01.2025: Was in die Textilsammlung gehört und was Restmüll bleibt.
- Mülltrennung wirkt: Brancheninitiative der dualen Systeme zur richtigen Verpackungstrennung.
- ABDA, Faktenblatt Entsorgung von Altmedikamenten (Feb. 2025): Klarstellung zur fehlenden Rücknahmepflicht von Apotheken.
- Stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear): Behörde für ElektroG und Batterierecht, Herstellerregistrierung.
- Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR): Aufsicht über das Register LUCID und die Recyclingquoten.
Praktische Hilfen
- Verbraucherzentrale, Schadstoffe im Haushalt: Was das Schadstoffmobil annimmt und wie man Problemstoffe abgibt.
- Verbraucherzentrale, Einwegpfand und Dosenpfand: Fragen und Antworten zur Pfandpflicht.
- IHK Lippe zu Detmold, neues Batterierecht (BattDG): Überblick zum BattDG seit Oktober 2025.
- richtig-entsorgt.de, Anlaufstellen vor Ort: Wertstoffhöfe und Sammelstellen in Ihrer Region finden.